Due Dilligence (DD) bekannt als "Sorgfaltspflicht" bezeichnet die gebotene Sorgfalt, die mit dem Kauf bzw. Verkauf von Immobilien bspw. bei einem Börsengang im Vorfeld geprüft werden. Due Dilligence - Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objektes sowie die Risiken des Kaufs und benennen bspw. einen evtl. vorhandenen Reparaturstau.